Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe steht unter Druck. Politikerinnen und Politiker sowie die kommunalen Spitzenverbände fordern Kürzungen. Die Kosten seien explodiert, das System nicht mehr finanzierbar. Dieses Papier erklärt, warum diese Argumente falsch sind und was wirklich auf dem Spiel steht.

Mehr zu den Kürzungsplänen und was jetzt dagegen getan werden muss: www.stoppt-sozialabbau.de

Was ist Eingliederungshilfe – und wer braucht sie?
Die Eingliederungshilfe finanziert die Unterstützung, wenn Menschen mit Behinderungen sie brauchen, um zur Schule zu gehen, zu arbeiten, in einer eigenen Wohnung zu leben, Freundschaften zu pflegen. Kurz: Die Leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben. In Deutschland betrifft dies rund eine Million Menschen. Die Eingliederungshilfe kostet Geld, aber sie ist kein Luxus. Sie ist das Versprechen unserer Gesellschaft, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Was soll gekürzt werden?
Hinter den Vorschlägen, die gerade diskutiert werden, verbergen sich massive Einschnitte in den Alltag von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien. Hier sind die gravierendsten:

Einschränkung der persönlichen Wahlfreiheit
Menschen mit Behinderungen haben heute das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie sie leben und welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen. Dabei gilt schon jetzt: Die Wünsche müssen angemessen sein (§ 8 SGB VI und § 104 SGB IX). Trotzdem soll dieses Wunsch- und Wahlrecht noch eingeschränkt werden. Das bedeutet: Wer viel Unterstützung braucht, würde sie nur im Wohnheim erhalten, nicht in der eigenen Wohnung.

Keine persönliche Assistenz mehr in der Schule
Heute haben Kinder mit Behinderungen das Recht auf eine persönliche Assistenz in der Schule (§112 SGB IX). Auf eine Begleitung, die ihnen hilft, dem Unterricht zu folgen, sich zu bewegen, zu kommunizieren oder auf die Toilette zu gehen. Dieser individuelle Anspruch auf Unterstützung soll gestrichen werden. Stattdessen sollen die Schulen das auffangen, obwohl sie weder das Personal noch die Ressourcen dafür haben.

Gruppenbetreuung statt individueller Unterstützung
Bisher wird Unterstützung auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Denn was bei der einen funktioniert, funktioniert beim anderen nicht. Wenn es passt und alle zustimmen, können jetzt schon Leistungen zusammen erbracht werden (§§ 104 Abs. 3, 116 Abs. 2+3 SGB IX). Nun wird vorgeschlagen, noch mehr Leistungen für mehrere Menschen zu bündeln. Darüber entscheiden soll nur die Behörde, die Menschen selbst sollen nicht mehr gefragt werden. Diese Pläne verstoßen gegen das Prinzip der personenzentrierten Leistungserbringung und damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Weniger Hilfsmittel
Heute werden von der Eingliederungshilfe Hilfsmittel finanziert, die Menschen mit Behinderungen brauchen, um gleichberechtigt am Leben teilzuhaben: Rollstühle, Kommunikationshilfen, technische Geräte. Und zwar in dem Umfang, der zur gesellschaftlichen Teilhabe notwendig ist (§ 84 SGB IX). Nun soll dies eingeschränkt werden: Es soll eine Liste genehmigungsfähiger Hilfsmittel geben, mit Obergrenzen. Wer mehr braucht, hat Pech gehabt. Teilhabe würde damit zu einer Frage des Geldbeutels.

Personalausgaben nicht mehr vollständig finanzieren
Lohn- und Tarifsteigerungen in der Eingliederungshilfe sollen nicht mehr in jedem Fall voll anerkannt werden. Außerdem sollen weniger Fachkräfte finanziert werden. Wir sagen: Für Beschäftigte in der Eingliederungshilfe und im Sinne von Menschen mit Behinderungen müssen Personalausgaben vollständig übernommen werden. Das gilt gerade bei gemeinnützigen Trägern, die Tarifsteigerungen nicht mit Rücklagen oder Eigenanteilen abfedern können.

Was schlagen wir stattdessen vor?
  • Keine Kürzungen bei individuellen Rechtsansprüchen von Menschen mit Behinderungen. Das Wunsch- und Wahlrecht ist nicht verhandelbar.
  • Eine ehrliche Debatte über die Finanzierung der Eingliederungshilfe. Ziel: Neue Finanzierungswege finden und die Verwaltung der Unterstützung für alle einfacher machen. Lasten dürfen nicht einseitig auf die betroffenen Menschen abgewälzt werden.
  • Ein konstruktiver Dialog über die Entwicklung der Eingliederungshilfe unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, ihren An- und Zugehörigen und der Fachleute.
Häufige Argumente – und unsere Antworten
„Das sind doch nur Vorschläge, noch ist nichts entschieden.“
Stimmt. Aber Vorschläge, die in einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet werden und hochrangig im Bundeskanzleramt koordiniert werden, können schnell Wirklichkeit werden, vor allem dann, wenn niemand widerspricht. Die Vorschläge zur Schulassistenz tauchen sogar schon im Gesetzentwurf zum SGB VIII auf (KJHSRG, März 2026). Und die Einschränkung der Refinanzierung von Personalkosten wird bereits für die ambulante Pflege und Reha vorbereitet (GKVBStabG, April 2026). Das Gleiche droht auch für die Eingliederungshilfe. Genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, laut zu sein.

„Die Kosten sind explodiert. Irgendwo muss gespart werden.“
Ja, die Ausgaben sind gestiegen. Aber warum? Nicht weil das System außer Kontrolle geraten ist, sondern weil mehr Menschen Unterstützung brauchen und weil Löhne und Preise gestiegen sind. Allein die Inflation erklärt einen erheblichen Teil des Anstiegs. Und die Menschen, die in der Eingliederungshilfe arbeiten, bekommen dafür inzwischen mehr Geld. Das ist richtig.
Hinzu kommt: Der Großteil der Vorschläge würde gar kein Geld einsparen. Stattdessen würden die Kosten nur verschoben. Sie müssten von anderen staatlichen Ebenen, von den Sozialversicherungen oder von den betroffenen Menschen getragen werden.

"Die Kommunen sind pleite."
Die Haushaltslage vieler Kommunen ist ernst. Nach vielen Jahren der Überschüsse rutschten die Kommunen 2023 ins Minus, das seitdem erheblich angestiegen ist. 2025 lag das Defizit bei rund 30 Milliarden Euro. Die Hauptgründe: steigende Preise und Tarife (insbesondere bei Personal, Bauen und Energie), steigende Sozialausgaben und stagnierende Einnahmen durch schwache Konjunktur. Die kommunalen Ausgaben beliefen sich 2025 auf 423 Milliarden Euro, davon 90 Milliarden Euro für Soziales.

Die vorgeschlagenen Einsparungen in der Eingliederungshilfe würden das Defizit der Kommunen nicht ansatzweise ausgleichen. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden. Die Lösung kann nicht sein, die Kosten auf Menschen mit Behinderungen abzuwälzen. Stattdessen braucht es eine ehrliche Diskussion darüber, wie die Eingliederungshilfe finanziert werden kann. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Inklusion umzusetzen. Das war eine richtige und politisch gewollte Entscheidung. Es ist eine Verpflichtung, keine Option.
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